Förderung von Menschen mit einer schweren Mehrfachbehinderung
von Peter
Glas (Homepage)
Personenkreis
Die Beschreibung, Definition, Einteilung oder Zuordnung zum
Personenkreis der Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung
erfolgt unter sehr unterschiedlichen Gesichtspunkten und Notwendigkeiten.
Die Schule erhält nach Überprüfung durch die
zuständige Schulbehörde einen erweiterten Berechnungsschlüssel
für die Anzahl der Lehrkräfte, wird ein Schüler
als schwermehrfachbehindert eingestuft, kann die betreffende
Klasse besser versorgt werden.
Viele pädagogischen Ansätze versuchen durch die
Beschreibung dieses Personenkreises spezielle Bedingungen
und das "Sosein" solcher Menschen zu beschreiben
und daraus abgeleitet eigene Formen des Miteinander - Umgehens.
Medizinisch - therapeutische Ansätze erforschen Ursachen
und Auswirkungen solcher schweren Behinderungen und versuchen
daraus spezielle Behandlungsformen zu entwickeln.
Es gibt sehr unterschiedliche anthropologische Sichtweisen
zum Phänomen der Schwerstmehrfachbehinderung. Einseitig
kognitiv und produktorientierte Sichtweisen stellen im Extrem
das "Menschsein" dieser Menschen in Frage. Ansätze
die die Leiblichkeit und die Ganzheitlichkeit des Menschen
betonen, stellen auf dieser Grundlage die Bedeutung des Dialogs
und des partnerschaftlichen Umgangs miteinander in den Vordergrund.
Psychologische und psychotherapeutische Fachrichtungen arbeiten
nur zum Teil mit schwermehrfachbehinderten Menschen. Die Einteilung
in diesen Personenkreis dient leider all zu oft als Begründung
sich der Auseinandersetzung mit diesen Menschen nicht zu stellen
und sie einer ausschließlich pflegerischen Fürsorge
zu unterstellen.
Integrative Betreuungsformen in Kindergärten, Schulen,
Werkstätten werden z.T. mit Hinweis auf die schwere Behinderung
abgelehnt.
Menschen mit einer schweren Mehrfachbehinderung
( nach Andreas Fröhlich, in Zeitschrift f. Heilpäd.
3/98)
Sie benötigen körperliche Nähe, um andere Menschen
wahrnehmen zu können
Recht auf Bildung in systematisierter Form, die von der Gesellschaft
angeboten und finanziert wird
Recht auf Teilhabe an sozialen Aktivitäten und auf Integration
in soziale Gemeinschaften
Recht auf Ruhe und Rückzug
Recht auf positive Integration von notwendiger Pflege und
möglicher Förderung
Recht auf Respekt vor individuellen Lebensläufen
Sie brauchen andere Menschen, die ihnen die Umwelt auf einfachste
Weise nahe bringen
Sie brauchen andere Menschen, die ihnen Fortbewegung und Lageveränderungen
ermöglichen
Sie brauchen andere Menschen, die sie auch ohne Sprache verstehen
und ihnen kommunikative Angebote machen
Sie brauchen andere Menschen, die sie zuverlässig versorgen
und pflegen
Wie geht es mir ? - die Rolle der
BetreuerInnen in der Förderung von SchülerInnen
mit einer schweren geistigen Behinderung
Der erzieherische Umgang mit schwermehrfachbehinderten SchülerInnen
rückt auch die Person der BetreuerInnen in ein gesondert
zu betrachtendes Bild.
Vielfach wird in diesem Zusammenhang über die Erschöpfung
der Lehrerinnen und Lehrer gesprochen. Fischer ( 82, VDS )
beschreibt Erschöpfung als:
- Blockade
der Energie
- Reduktion
der Kommunikationsfähigkeit
- Minderung
des Selbstwertgefühls
- Auftreten
von somatischen Störungen
- Trennungsschwierigkeiten
von Beruf und Privatleben
- Schwund
an Phantasie und Gestaltungskraft
- Anstieg
des Aggressionspotentials
- Mangel
an Innovationen
Er nennt 11 wesentliche Gründe für das Auftreten
dieser Erschöpfung, versucht sie von der Persönlichkeit
her zu verstehen:
1. Unfreiwilligkeit
2. Konflikt der Zielvorstellungen
3. Störung des Kommunikationsgleichgewichts
4. Konflikt Erwartungen - Realität
5. Kontrolle der Zuwendung unzureichend
6. Angriffe auf die Vitalperson
7. Bedürfniserfüllung am falschen Ort
8. Mangel an Erholungsfähigkeit
9. Leben in anderen Zeitdimensionen
10. Inhaltsvermittlung aus unserem Erfahrungsschatz
11. Kompensationsversuche der gesellschaftlichen Ablehnung
der Behinderten
Fischer beschreibt folgende Möglichkeiten der Prävention
und nachträglicher Lösungsversuche:
- gute
Eigenkenntnis
- positives
Ende jeder Kommunikation
- Gefühle
aussprechen
- Schaffung
von Erholungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz
- Schaffung
von Erholungsmöglichkeiten im Unterricht
- Sicht
der Möglichkeiten und der Grenzen
- Bewusstmachung
der Abhängigkeit
- Erfüllungsmöglichkeiten
außerhalb des Berufs
- GesprächspartnerInnen
- "independent
living"
- eigene
Körpererfahrungen
- Partner
"Ich kann nicht allen gerecht
werden"
das Problem der Integration schwer geistigbehinderter SchülerInnen
in eine heterogenen Gruppe. In vielen Schulen für Geistigbehinderte
werden Schülerinnen und Schüler mit einer schweren
geistigen Behinderung in äußerst heterogenen Gruppen
schulisch betreut. Auf Grund unterschiedlicher Hintergründe
wie u.a.:
- unzureichende
Versorgung mit Lehrkräften, wenig Doppelbesetzung
- schlechte
räumlich - sächliche Ausstattung
- viele
Teilzeitkräfte
- oft
wenig Erfahrung und theoretische Kenntnisse im schulischen
Umgang mit schwermehrfachbehindert SchülerInnen
- Forderungen
der Eltern der "leistungsstärkeren" SchülerInnen
nach schulischen Inhalten in den Lernbereichen der Kulturtechniken
- innerschulischer
Infragestellung der Bildbarkeit schwer geistigbehinderter
SchülerInnen
- sehr
häufiger Wechsel der Bezugspersonen und - gruppen für
die schwermehrfachbehinderten SchülerInnen
stellt sich eine adäquate unterrichtliche Versorgung
der schwer geistig behinderten SchülerInnen nicht selten
sehr problematisch dar.
Einige wichtige Vorausüberlegungen in Bezug auf die schulische
Betreuung und Integration schwer geistig behinderter SchülerInnen
könnten sein:
- welche
Interessen, Wünsche, Vorlieben, Möglichkeiten
und Grenzen haben alle meine SchülerInnen
- welche
Unterrichts - und Aktivitätsbereiche sind besonders
für ein gemeinsames Tun geeignet
- wie
beziehen sich die SchülerInnen gegenseitig aufeinander,
ergeben sich u.U. "günstige" Paare, kleine
Gruppen
- wie
kann ich die vorhandenen Lehr - und Betreuungskräfte
am Besten auf die verschiedenen Unterrichtsaktivitäten
verteilen
- welche
Gestaltung des Klassenzimmers und eventuell vorhandener
Ausweichräume ist für alle Schüler am geeignetsten
- wie
werden Einzelunterrichtssituationen verteilt - die "Leistungsstärkeren"
von der Lehrkraft und die schwer geistigbehinderten SchülerInnnen
vom "Zivi"?
- wie
lässt sich eine deutlich unterschiedlich notwendige
Tagesstruktur miteinander sinnvoll kombinieren - z.B. eine
erhöhte Notwendigkeit in den Bereichen der Selbstversorgung/Selbsterfahrung
und der Bedarf an Unterrichtseinheiten in den Bereichen
der Selbständigkeit, Mengen und Größen,
Lesen und Schreiben....
- gibt
es eine "ritualisierte" Möglichkeit des Miteinander
Redens über alle SchülerInnen, sich selber, Bestehendes
in der Schule und Innovationsgedanken...
Organisationsformen der Förderung
(Auszuege aus einer Veroeffentlichung des Oberschulamts Stuttgart)
Die Förderung von schwermehrfachbehinderten Schülerinnen
und Schülern geschieht in Baden-Württemberg in unterschiedlichen
Organisationsformen:
- In
Schulen, in denen nahezu die gesamte Schülerschaft
den schwermehrfachbehinderten Menschen zuzurechnen ist.
Diese Form findet sich vor allem in Schulen mit Heim.
- In
Abteilungen für schwermehrfachbehinderte Schülerinnen
und Schüler an einer Sonderschule.
- In
Klassen für schwermehrfachbehinderte Schülerinnen
und Schüler.
- In
gemischt zusammengesetzten Klassen der jeweiligen Schulart.
- In
einem. kooperativen Organisationsmodell:
Die schwermehrfachbehinderten Schülerinnen und Schüler
werden in einer Klasse unterrichtet. Dieser Klasse wird eine
gemischt zusammengesetzte Partnerklasse zugeordnet. Teile
des Unterrichts, wie z.B. der Morgenkreis, Unterricht in bestimmten
Lernbereichen, Lerngänge oder Feste erfolgen gemeinsam
in einer intensiven innerschulischen Partnerschaft
Der Unterricht erfolgt in einem kombinierten Organisationsmodell,
das aus dem Unterricht in einer gemischt zusammengesetzten
Stammklasse und dem Unterricht in einer Fördergruppe
besteht. Die Stammklasse bietet den schwermehrfachbehinderten
Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten, auf
Beziehungsangebote gleichaltriger Schülerinnen und Schüler
einzugehen. Besondere Lernangebote erhalten die schwermehrfachbehinderten
Schülerinnen und Schüler in einer klassenübergreifend
organisierten Fördergruppe.
Die überwiegende Mehrheit der Lehrerinnen und Lehrer
an der Schule für Geistigbehinderte befürwortet
die Einrichtung gemischt zusammengesetzter Klassen. Eine abschließende
und allgemeingültige Bewertung der Organisationsformen
ist jedoch nicht möglich, weil die bevorzugte Form von
vielen örtlich unterschiedlichen Faktoren abhängt,
wie z.B. Zusammensetzung der Schülerschaft und des Kollegiums,
räumliche und architektonische Bedingungen und konzeptionelle
Schwerpunkte.
Vorteile von Klassen für schwermehrfachbehinderte Schülerinnen
und Schüler sind z.B,:
- Die
Klassenzimmer können in der Ausstattung den besonderen
Bedürfnissen dieser Schülergruppe angepasst werden.
- Die
Klassenzimmer können in der Nähe von Toiletten
und Wickelräumen eingerichtet werden.
- Der
Tagesablauf kann regelmäßig und überschaubar
organisiert werden.
- Das
relativ einheitliche Lernniveau erleichtert die Wahl angemessener
Lernformen.
- Trotz
dieser eindeutigen Vorteile erleben viele Lehrerinnen und
Lehrer das Arbeiten in dieser Organisationsform als belastend.
Die Vielzahl an Hebearbeiten und das durchgehend intensive
Eingehen auf diese Schülerinnen und Schüler überfordert
z.T. die Lehrkräfte. Deshalb wird in vielen Schulen
auch der Versuch gemacht, schwermehrfachbehinderte Schülerinnen
und Schüler in gemischte Klassen einzugliedern.
Vorteile von gemischt zusammengesetzten Klassen sind z.B.:
- Die
Lehrerinnen und Lehrer erleben ihre Arbeit als abwechslungsreich
und vielseitig.
- Die
physische Belastung durch Heben und Tragen ist für
die Lehrkräfte deutlich geringer.
- Für
einen Teil der schwermehrfachbehinderten Schülerinnen
und Schüler bringt die Eingliederung in eine gemischt
zusammengesetzte Klasse positive Entwicklungsanreize.
- Die
Durchführung von Lerngängen und die Pausengestaltung
wird den Lehrkräften einer gemischt zusammengesetzten
Klasse erleichtert.
Es ist jedoch nur bedingt möglich, Schülerinnen
und Schüler mit ausgeprägten fremd- und autoaggressiven
Verhaltensweisen oder mit großer motorischer Unruhe
durchgängig gemeinsam mit anderen Schülerinnen und
Schülern zu unterrichten. Die stärkere Stofforientierung
in gemischt zusammengesetzten Klassen dürfte es den Lehrerinnen
und Lehrern erschweren flexibel auf aktuelle Bedürfnisse
dieser Schülerinnen und Schüler einzugehen.
Kooperative und kombinierte Organisationsmodelle werden in
den letzten Jahren vermehrt in den Schulen umgesetzt. Die
jeweiligen Vorteile von gemischten Klassen und Klassen mit
schwermehrfachbehinderten Schülerinnen und Schüler
können bei entsprechender räumlich und personeller
Ausstattung so genutzt und miteinander verbunden werden.
Vorteile kombinierter und kooperativer Organisationsformen
sind z.B.:
- Morgen-
und Abschlusskreise, Feste und Feiern und besondere Unterrichtsvorhaben
könne in einer ausgeglichenen Atmosphäre erlebt
werden.
- Die
unterschiedlichen Förderbedürfnisse von schwermehrfachbehinderten
und weniger stark behinderten Schülerinnen und Schülern
können durch eine bewusste äußere Differenzierung
berücksichtigt werden.
- Fragen
zur Förderung von schwermehrfachbehinderten Schülerinnen
und Schülern könne in einem größeren
Team von Lehrerinnen und Lehrern besprochen werden.
Lernangebote in den Bereichen 'Bildnerisches Gestalten',
'Kochen', 'Sport und Bewegungserziehung', 'Musik und Rhythmik'
eignen sich bei Doppelbesetzungen der Stammklasse besonders
für ein gemeinsames Lernangebot.
Unabhängig von der Organisationsform des Unterrichts
benötigen schwermehrfachbehinderte Schülerinnen
und Schüler häufig regelmäßige Förderpflege
als Einzelunterricht.
Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben der an der Förderung
beteiligten Lehrerinnen und Lehrer, den Unterricht in der
Einzelförderung, der Fördergruppe und der Stammgruppe
aufeinander abzustimmen. Hierzu sind regelmäßige
Teambesprechungen notwendig.
Übergänge:
Schwermehrfachbehinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
haben nicht nur das Recht auf eine ihrem Entwicklungsstand
entsprechende Förderung, sondern auch Ansprüche,
die sich aus dem Lebensalter ergeben. Dazu gehören das
Durchlaufen altersgemäßer Lebens - und Lernabschnitte
wie Frühförderung, Kindergarten, Schule, Eingliederung
in die Lebenswelt Erwachsener und dabei rechtzeitige Übergänge
von einer Phase in die nächste. Diese Übergänge
können in ihrer jeweiligen Bedeutsamkeit für den
einzelnen Menschen sehr unterschiedlich sein und von ihm verschieden
erlebt werden. Besonders einschneidend sind Übergänge
dann, wenn sie von den schwermehrfachbehinderten Menschen
Umstellungen auf neue Bezugspersonen, Örtlichkeiten und
Abläufe verlangen, wie dies z.B. bei der Aufnahme in
die Schule oder in eine nachschulische Institution (WfB, Tagesstätte,
Heim) der Fall ist.
Beginn und Ende der Schulzeit schwermehrfachbehinderter Kinder
und Jugendlicher sowie die einzelnen Abschnitte ihrer Schullaufbahn
werden, wie bei allen Schülerinnen und Schülern,
primär vom Lebensalter bestimmt. So können auch
schwermehrfachbehinderte Kinder höchstens ein Jahr vom
Schulbesuch zurückgestellt werden, und für die Verlängerung
der Schulpflicht bzw. der Schulbesuchszeit gelten prinzipiell
die gleichen Regelungen wie für andere (geistigbehinderte)
Schülerinnen und Schüler. Der Bildungsplan und die
Organisationsstruktur der Schule für Geistigbehinderte
sind so angelegt, dass "die Schüler unabhängig
von Art und Schwere der Behinderung in der Regel alle Schulstufen
durchlaufen" (aus: "Organisatorischer Aufbau der
Schule für Geistigbehinderte (Sonderschule)", Verwaltungsvorschrift
IV-2-7070/182 vom 02.08.1983). Es stellt sich also nicht die
Frage, ob schwermehrfachbehinderte Schülerinnen und Schüler
die Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe besuchen sollen,
sondern nur die, wie die Förderung in jeder einzelnen
Schulstufe und wie die entsprechenden Obergänge für
sie zu gestalten sind.
Die Aufnahme in die Schule wird so gestaltet, dass sie den
Möglichkeiten des einzelnen Kindes entspricht. Dazu gehört
z.B., dass die Anzahl seiner Bezugspersonen möglichst
klein gehalten wird, dass eine von ihnen als seine Hauptbezugsperson
fungiert und als solche erkennbar wird (regelmäßige
Anwesenheit, Übernahme von konstanten Alltagssituationen
wie Essen, Klogang, Morgenkreis u.ä.), dass in der Eingliederungsphase
die Anwesenheitszeit des Kindes, soweit und solange erforderlich,
schrittweise gesteigert werden kann (Zwischentransport erforderlich!),
dass auch die räumlichen Bedingungen die Eingliederung
erleichtern (fester Platz in gewohnter Umgebung bei wiederkehrenden
Alltagsituationen, Vermeidung unnötiger Ortswechsel,
usw.)
Die Übergänge von Stufe zu Stufe verlaufen im Vergleich
zur Schulaufnahme unauffälliger. Da nicht die Institution,
sondern nur der Bereich innerhalb derselben gewechselt wird,
sind die mit dem Stufenwechsel verbundenen Veränderungen
in der sozialen, räumlichen und dinglichen Umwelt und
in ihren Abläufen nicht so krass wie bei der Schulaufnahme.
Dennoch erlebt die betroffene Schülerin oder der betroffene
Schüler - wenn auch nur diffus einen "Klimawechsel",
der verkraftet werden muss. Wenn die erforderliche Umstellung,
insbesondere auf neue Bezugspersonen, gut gelingt, kann der
Übergang von einer Stufe zur nächsten neue Lern-
und Entwicklungsimpulse auch für schwermehrfachbehinderte
Schülerinnen und Schüler mit sich bringen. Deshalb
ist es keinesfalls sinnvoll, für diese Kinder und Jugendlichen
immer nur "nahtlose" Übergänge anzustreben.
Der Wechsel in die Werkstufe ist der am weitesten gespannte
und am deutlichsten erlebbare Stufenübergang der Schule
für Geistigbehinderte. Dies ergibt sich aus der spezifischen
Aufgabe dieser Stufe, welche die jugendlichen Schülerinnen
und Schüler auf ihren Übertritt in das Leben als
Erwachsene vorzubereiten und damit deren schulische Bildung
zum Abschluss zu bringen hat. Diese Aufgabe beeinflusst sowohl
Ziele, Inhalte und Verfahrensweisen des Unterrichts als auch
die sozialen, räumlichen und zeitlichen Strukturen in
der Werkstufe, die zunehmend an den Lebenssituationen und
-bereichen erwachsener Menschen orientiert werden müssen.
Das gilt in besonderem Maße für schwermehrfachbehinderte
Jugendliche. Beim Übergang dieser Schülerinnen und
Schüler in die Werkstufe sind Fragen wie die folgenden
zu bedenken und nach den individuellen Bedürfnissen und
Möglichkeiten jedes einzelnen Jugendlichen zu beantworten:
- Welche
Hilfen braucht die Schülerin oder der Schüler
beim Stufenwechsel? (z.B. Vorbereitung durch vorherige Besuche
in der Werkstufe, gestufter Übergang etc.)
- Welchen
Beitrag kann die Werkstufe zur jetzigen und künftigen
Lebensbewältigung und -bereicherung leisten?
- Welche
Bedeutung haben die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit, Freizeit,
Partnerschaft und Öffentlichkeit für die einzelnen
Jugendlichen, ihre Familien und damit für den Unterricht?
- Inwiefern
muss der Auftrag der Werkstufe für diese Schülerinnen
und Schüler modifiziert werden?
Ein besonders einschneidender Übergang ist der mit der
Schulentlassung verbundene Wechsel des schwermehrfachbehinderten
Erwachsenen in eine nachschulische Institution. Hierbei muss
die oder der Betroffene sich auf eine völlig neue Umgebung
einstellen, d.h.: auf fremde Menschen, unbekannte Räumlichkeiten,
andere Ausstattungen und ungewohnte organisatorische und zeitliche
Gegebenheiten und Abläufe. Dieser Vorgang muss durch
intensive Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer mit den
nachschulischen Bezugspersonen und mit den Angehörigen
sorgfältig vorbereitet und begleitet werden. Schwermehrfachbehinderte
Schulabgängerinnen und Schulabgänger sind darauf
angewiesen, dass für sie ein individuell angepasstes
Lebensfeld bereitgestellt wird. Auf dieses künftige Lebensfeld
muss die Schule sie ganz konkret vorbereiten. Dies erfordert
unter anderem:
- Behutsames
Einführen in die neue Umgebung, d.h. der Unterricht
wird zunehmend häufig und zunehmend länger auch
im künftigen Lebensbereich erteilt.
- Schrittweises
Erschließen der dortigen personalen, dinglichen und
zeitlichen Struktur.
- Aufbau
eines personalen Bezugs zwischen dem schwermehrfachbehinderten
Erwachsenen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
aufnehmenden Institution.
- Detaillierte
Information der künftig Verantwortlichen über
Fähigkeiten, Bedürfnisse und Belastungsgrenzen
des schwermehrfachbehinderten Erwachsenen (auch durch Besuche
in der Schule).
- Einbeziehung
der Angehörigen und begleitender Dienste vom Sozialdienst,
therapeutische Kräfte usw.
Solche Übergangshilfen sind immer notwendig, ganz gleich,
ob der schwermehrfachbehinderte Erwachsene in eine Werkstatt
für Behinderte (Förder- und Betreuungsgruppe), in
eine Tagesstätte oder in eine stationäre Einrichtung
wechselt. Die Vorbereitung und stützende Begleitung muss
sich auf alle für ihn relevanten Lebensbereiche beziehen.
Anmerkungen zum Begriff "Arbeiten":
Vom Beginn der Schulzeit an stellt sich die Frage, ob und
inwieweit das Arbeiten (-Lernen ) in der Lebenswirklichkeit
schwermehrfachbehinderter Menschen bedeutsam ist. Besonders
drängend stellt sich diese Frage im Hinblick auf den
Unterricht in der Werkstufe bzw. Praxisstufe, die ja die Brücke
zum Leben in der nachschulischen Erwachsenenwelt bilden soll.
Unter dem Leitziel "Fähigkeit, die Sachumwelt gestalten
zu können" (5.Zielbereich) sieht der Bildungsplan
der Schule für Geistigbehinderte vor, dass die Schülerinnen
und Schüler lernen, "in Arbeit und Beruf tätig
(zu) sein". Demgemäss sind unter der Überschrift
"Arbeit" die beiden Themenbereiche "Produkte
herstellen/Serienarbeiten ausführen" und "Dienstleistungen
erbringen" aufgeführt. Die Werkstufe bietet zwar
keine Berufsausbildung an, aber: "Sie stellt eine der
geistigen Behinderung gemäße Vorbereitung auf die
spätere berufliche Tätigkeit dar und vermittelt
insoweit nach Art und Inhalt eine berufliche Bildung",
also Grundlagen für eine spätere Arbeitstätigkeit.
"Dies geschieht in wirklichkeitsbezogenen Arbeitsprojekten"
unter Einschluss von "Betriebspraktika (vor allem in
Werkstätten für Behinderte" (Bildungsplan der
Schule für Geistigbehinderte, LPH 5/1982, S.90/91).
Es steht außer Frage, dass schwermehrfachbehinderte
Schülerinnen und Schüler der Werkstufe nur ausnahmsweise
und ansatzweise in solche berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
einbezogen werden können. Sie werden nur teilweise dazu
befähigt werden können, Produkte herzustellen, Serienarbeiten
auszuführen und Dienstleistungen zu erbringen. Die genaue
Betrachtung ihrer Lebenswirklichkeit ergibt aber, dass auch
schwermehrfachbehinderte Menschen ein hohes Maß an Arbeit
abverlangt wird, und dass sie sehr wohl arbeiten lernen können.
Auch für sie gilt die Aussage des Bildungsplans:
"Arbeitenkönnen trägt
wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung, zur Selbstverwirklichung
und zur sozialen Integration des geistigbehinderten Menschen
bei".
Allerdings darf der Arbeitsbegriff nicht auf das übliche
Verständnis, insbesondere nicht auf Erwerbstätigkeit,
eingeengt werden, sondern ist wesentlich weiter zu fassen.
Wenn man anerkennt, dass im Grunde jede auf ein Objekt oder
eine Person gerichtete, bedarfsbezogene und zielgeleitete
Anstrengung Arbeit ist, dann wird klar, dass auch schwermehrfachbehinderte
Menschen mit den ihnen gegebenen Möglichkeiten Arbeit
verrichten können. Arbeit als sachbezogene Anforderung,
die von außen an den Menschen herangetragen wird, steht
beim Arbeiten schwermehrfachbehinderter Schülerinnen
und Schüler nicht im Mittelpunkt, sondern die Arbeit
an sich selbst und für sich selbst.
Beispiele für Arbeit:
- Blick
auf eine Person oder ein Objekt richten
- Kopf
drehen, Gesicht zuwenden
- Aufmerksamkeit
lenken und aufrechterhalten
- festhalten
und loslassen mit der Hand
- gezielt
greifen
- Lage
des Körpers bzw. von Körperteilen verändern
- Kopf
heben
- aufrichten,
sitzen, stehen
- Mund
öffnen
- schlucken
- kauen
- Ausscheidungsvorgänge
unterstützen
- sich
an der Pflege beteiligen
- durch
Mimik, Gestik oder Lautsprache auf sich aufmerksam machen
und
- Bedürfnisse
zum Ausdruck bringen
Großenteils wird das (noch) nicht selbständige
Arbeit sein können, sondern Mit-Arbeit, mit der die schwermehrfachbehinderten
Schülerinnen und Schüler ihre Bezugspersonen (Lehrkräfte,
Pflegekräfte, therapeutische Kräfte, Eltern) unterstützen.
Das gilt auch für das auf Objekte bzw. auf andere Personen
bezogene Arbeiten, soweit ihnen dies möglich ist. Durch
unterstützende Zusammenarbeit mit Lehrkräften (und
anderen Bezugspersonen) können sie in Arbeitsabläufe
einbezogen werden, können sie mitvollziehen und damit
an gemeinsamen Arbeitstätigkeiten teilhaben, z.B. beim:
- Objekte
herholen, wegschieben, zureichen
- Leeren
und Füllen von Behältern
- Ordnen
und Sortieren
- Ingangsetzen
und Abstoppen von maschinellen Abläufen
- Wässern
und Schleifen
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