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Themenbereich "Schulische Förderung"
 

Script zum Workshop „Entscheidungsfrage Förderort“
Forum Ulm

Die in den Leitlinien „ Schülerinnen und Schüler mit schweren Mehrfachbehinderungen bereits aufgegriffene Thematik des für diese Schüler geeigneten Förderorts bekommt vor dem Hintergrund der Entwicklung der Schülerpopulation der Körperbehindertenschulen immer mehr Bedeutung. Es sind vor allem zwei Problemaspekte, die die Dringlichkeit für eine flexiblere Gestaltung der Schullandschaft in diesem Bereich offenlegen:

a) Die Zuordnung einer Schülerin / eines Schülers mit schwerer Mehrfachbehinderung zum
Förderort Schule für Körperbehinderte bedeutet durch die oft langen Anfahrtswege in der
Schülerbeförderung für viele ein hohes Ausmaß an körperlicher und psychischer Belastung – verbunden mit einem nicht zu unterschätzenden Risiko ( z.B. bei
Schülern mit hoher Anfallsbereitschaft ). Für die Eltern dieser Schülergruppe ist dies in vielen Fällen verbunden mit Sorgen und Unzufriedenheit ( bezügl. Sicherheitsrisiko, Belastung, Erreichbarkeit, Kommunikations-qualität u.m.)

b) Die fortschreitend größer werdende Zahl der Schüler mit schweren Mehrfachbehin-
derungen an den Schulen für Körperbehinderte hat zu einer gravierenden Umschichtung der Schülerpopulation an diesem Sonderschultyp geführt und bedingt einschneidende Veränderungen auf verschiedenen Ebenen, z.B.:

- hat die Immobilität von Klassen , in denen dieses Schüler zusammengefaßt oder in die
sie integriert sind, deutlich zugenommen

- ist in vielen Schulen eine drastische räumliche Verengung eingetreten, die die Arbeits-
bedingungen empfindlich beeinflusst

- ist eine hohe Gebundenheit durch situative Zwänge entstanden ( vor allem durch die
akut auftretenden pflegerischen Aufgaben , in die in vielen Fällen auch Lehrkräfte
hauptverantwortlich eingebunden sind und deren Handlungsspielräume für Unterricht sich dadurch deutlich verengen )

- ist die körperliche Dauerbelastung in der „Unterrichtsarbeit“ für viele Lehrkräfte
der Schule für Körperbehinderte spürbar angestiegen

Vor diesem Hintergrund taucht die kritische Fragestellung auf, welche Relation
von Schülern ein pädagogisches System verträgt, das sich einen Grundanspruch an Lebendigkeit, Flexibilität, Mobilität und physischer Bewältigbarkeit erhalten will bzw. wo hier die kritische Zone erreicht oder vielleicht sogar schon überschritten ist. An verschiedenen Schulen für Körperbehinderte scheint diese Grenze nach Einschätzung der dort tätigen Mitarbeiter erreicht zu sein und somit ein Bedarf für Lösungen, die eine Entzerrung und Veränderung dieser problematischen Relationen erbringen können, zu bestehen.

Vor jeder Überlegung zu anderen räumlichen und institutionellen Zuordnungen ist es jedoch notwendig, auf die in den „Leitlinien“ formulierten Grundanforderungen für solche Lösungen zu verweisen. Es sind dort 5 Hauptaspekte genannt, die bei einer Verlagerung des Förderortes eingelöst werden müssen:

- Lebendigkeit / Begegnungsmöglichkeiten mit anderen, nicht schwerstbehinderten Schülern

- Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der SMB – Schüler

- auf Zielgruppe ausgerichtete personelle Fachkompetenz und Besetzung

- Einlösung räumlicher und sächlicher Voraussetzungen

- Integration der Eltern ins Gesamtsystem

Diese Kriterien stellen die Messlatte dar, an der sich die Entscheidungsfrage orientieren muss.

Als Förderortalternativen können folgende Varianten gelten:

1) Schwerst – mehrfachbehinderte Schüler als Einzelschüler in einer Klasse der Schule für
Geistigbehinderte

2) Klassen mit schwerst – mehrfachbehinderten Schülern an allgemeinen Schulen oder
anderen Sonderschulen als der Schule für Körperbehinderte

3) Schwerst- mehrfachbehinderte Schüler als einzelne Schüler in einer Außenklasse der Schule für Körperbehinderte
( Zusammen mit körperbehinderten Schülern , die nicht zur Gruppe der SMB Schüler gehören )

4) Schwerst- mehrfachbehinderte Schüler als Integrationsschüler an allgemeinen oder
Sonderschulen ( z. B. innerhalb ISEP )

Grundsätzlich ist als Förderort also jede schulische Einrichtung vorstellbar, in der die o.g.
Basisbedingungen einlösbar sind. Im Gegensatz zu Lösungen wie z.B. Außenklassen der Schule für Geistigbehinderte, erfordert eine räumliche Loslösung der Förderung und Betreuung schwerst-mehrfachbehinderter Schüler von der Schule für Körperbehinderte vor allem im Bereich der pflegerischen Versorgung einen Grundstandard an räumlichen und sächlichen Bedingungen, der nicht unterschritten werden kann (z.B.: Wickelraum + Liege, Naßzelle, Lagerungsmaterial- und Raum, Stimulationsraum , Nahrungsaufbereitung ), selbst wenn nur ein einzelner schwerst-mehrfachbehinderter Schüler dort integriert wird.
Auf seiten der personellen Versorgung ist dabei dringend darauf zu achten, daß auch im Vertretungsfall kompetente und mit der Arbeit vertraute Personen für die Pflege
und Alltagsversorgung zur Verfügung stehen. Eltern von schwerst-mehrfachbehinderten Kindern reagieren erfahrungsgemäß besonders sensibel auf Pannen und Unzulänglichkeiten
in diesem Feld – mühsam aufgebautes Vertrauen ist hier durch punktuelle Negativerfahrungen schnell verspielt und muss mühsam wieder aufgebaut werden. Für „improvisierte“ Lösungen
mit Personen, die nicht mit der Problematik vertraut sind, bleibt nur sehr geringer Spielraum. Hier ist die Flexibilität eines eingespielten Systems, in dem Pflegekompetenz in breitem Umfang zur Verfügung steht bedeutend höher anzusiedeln. Dies heißt nicht , daß nicht auch Hilfe seitens der „Gastgebereinrichtung“ mit einzubauen wäre – im Verlauf eines gemeinsamen Erfahrungs- und Entwicklungsprozesses können hier sicherlich funktionierende Kooperationen geschaffen werden. Verlässlichkeit bleibt aber das entscheidende Kriterium. Für Schüler mit Behandlungspflegebedarf gilt dieser Problemkomplex in ganz besonderem Maße. Es ist schwer vorstellbar, dass die o.g. Implikationen eingelöst werden können, wenn die Zahl der schwerst-mehrfachbehinderten Schüler ( oder die Gesamtzahl der körperbehinderten Kinder einer Außenlösung) und die damit ihnen zugeordnete Zahl der verantwortlichen Lehr- und Betreuungskräfte in der Summe unter der Größe einer Doppelgruppe angesiedelt ist. Auch unter ökonomischen Aspekten sollten hier entsprechende Relationen gegeben sein ( z.B. Schüler – Betreuer – Relation, Schüler – FLK – Relation ).

L. Reisinger-Hauber
Schule für Körperbehinderte Karlsbad

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