Script zum Workshop Entscheidungsfrage Förderort
Forum Ulm
Die in den Leitlinien Schülerinnen und Schüler
mit schweren Mehrfachbehinderungen bereits aufgegriffene Thematik
des für diese Schüler geeigneten Förderorts
bekommt vor dem Hintergrund der Entwicklung der Schülerpopulation
der Körperbehindertenschulen immer mehr Bedeutung. Es
sind vor allem zwei Problemaspekte, die die Dringlichkeit
für eine flexiblere Gestaltung der Schullandschaft in
diesem Bereich offenlegen:
a) Die Zuordnung einer Schülerin / eines Schülers
mit schwerer Mehrfachbehinderung zum
Förderort Schule für Körperbehinderte bedeutet
durch die oft langen Anfahrtswege in der
Schülerbeförderung für viele ein hohes Ausmaß
an körperlicher und psychischer Belastung verbunden
mit einem nicht zu unterschätzenden Risiko ( z.B. bei
Schülern mit hoher Anfallsbereitschaft ). Für die
Eltern dieser Schülergruppe ist dies in vielen Fällen
verbunden mit Sorgen und Unzufriedenheit ( bezügl. Sicherheitsrisiko,
Belastung, Erreichbarkeit, Kommunikations-qualität u.m.)
b) Die fortschreitend größer werdende Zahl der
Schüler mit schweren Mehrfachbehin-
derungen an den Schulen für Körperbehinderte hat
zu einer gravierenden Umschichtung der Schülerpopulation
an diesem Sonderschultyp geführt und bedingt einschneidende
Veränderungen auf verschiedenen Ebenen, z.B.:
- hat die Immobilität von Klassen , in denen dieses
Schüler zusammengefaßt oder in die
sie integriert sind, deutlich zugenommen
- ist in vielen Schulen eine drastische räumliche Verengung
eingetreten, die die Arbeits-
bedingungen empfindlich beeinflusst
- ist eine hohe Gebundenheit durch situative Zwänge
entstanden ( vor allem durch die
akut auftretenden pflegerischen Aufgaben , in die in vielen
Fällen auch Lehrkräfte
hauptverantwortlich eingebunden sind und deren Handlungsspielräume
für Unterricht sich dadurch deutlich verengen )
- ist die körperliche Dauerbelastung in der Unterrichtsarbeit
für viele Lehrkräfte
der Schule für Körperbehinderte spürbar angestiegen
Vor diesem Hintergrund taucht die kritische Fragestellung
auf, welche Relation
von Schülern ein pädagogisches System verträgt,
das sich einen Grundanspruch an Lebendigkeit, Flexibilität,
Mobilität und physischer Bewältigbarkeit erhalten
will bzw. wo hier die kritische Zone erreicht oder vielleicht
sogar schon überschritten ist. An verschiedenen Schulen
für Körperbehinderte scheint diese Grenze nach Einschätzung
der dort tätigen Mitarbeiter erreicht zu sein und somit
ein Bedarf für Lösungen, die eine Entzerrung und
Veränderung dieser problematischen Relationen erbringen
können, zu bestehen.
Vor jeder Überlegung zu anderen räumlichen und
institutionellen Zuordnungen ist es jedoch notwendig, auf
die in den Leitlinien formulierten Grundanforderungen
für solche Lösungen zu verweisen. Es sind dort 5
Hauptaspekte genannt, die bei einer Verlagerung des Förderortes
eingelöst werden müssen:
- Lebendigkeit / Begegnungsmöglichkeiten mit anderen,
nicht schwerstbehinderten Schülern
- Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der
SMB Schüler
- auf Zielgruppe ausgerichtete personelle Fachkompetenz
und Besetzung
- Einlösung räumlicher und sächlicher Voraussetzungen
- Integration der Eltern ins Gesamtsystem
Diese Kriterien stellen die Messlatte dar, an der sich die
Entscheidungsfrage orientieren muss.
Als Förderortalternativen können folgende Varianten
gelten:
1) Schwerst mehrfachbehinderte Schüler als Einzelschüler
in einer Klasse der Schule für
Geistigbehinderte
2) Klassen mit schwerst mehrfachbehinderten Schülern
an allgemeinen Schulen oder
anderen Sonderschulen als der Schule für Körperbehinderte
3) Schwerst- mehrfachbehinderte Schüler als einzelne
Schüler in einer Außenklasse der Schule für
Körperbehinderte
( Zusammen mit körperbehinderten Schülern , die
nicht zur Gruppe der SMB Schüler gehören )
4) Schwerst- mehrfachbehinderte Schüler als Integrationsschüler
an allgemeinen oder
Sonderschulen ( z. B. innerhalb ISEP )
Grundsätzlich ist als Förderort also jede schulische
Einrichtung vorstellbar, in der die o.g.
Basisbedingungen einlösbar sind. Im Gegensatz zu Lösungen
wie z.B. Außenklassen der Schule für Geistigbehinderte,
erfordert eine räumliche Loslösung der Förderung
und Betreuung schwerst-mehrfachbehinderter Schüler von
der Schule für Körperbehinderte vor allem im Bereich
der pflegerischen Versorgung einen Grundstandard an räumlichen
und sächlichen Bedingungen, der nicht unterschritten
werden kann (z.B.: Wickelraum + Liege, Naßzelle, Lagerungsmaterial-
und Raum, Stimulationsraum , Nahrungsaufbereitung ), selbst
wenn nur ein einzelner schwerst-mehrfachbehinderter Schüler
dort integriert wird.
Auf seiten der personellen Versorgung ist dabei dringend darauf
zu achten, daß auch im Vertretungsfall kompetente und
mit der Arbeit vertraute Personen für die Pflege
und Alltagsversorgung zur Verfügung stehen. Eltern von
schwerst-mehrfachbehinderten Kindern reagieren erfahrungsgemäß
besonders sensibel auf Pannen und Unzulänglichkeiten
in diesem Feld mühsam aufgebautes Vertrauen ist
hier durch punktuelle Negativerfahrungen schnell verspielt
und muss mühsam wieder aufgebaut werden. Für improvisierte
Lösungen
mit Personen, die nicht mit der Problematik vertraut sind,
bleibt nur sehr geringer Spielraum. Hier ist die Flexibilität
eines eingespielten Systems, in dem Pflegekompetenz in breitem
Umfang zur Verfügung steht bedeutend höher anzusiedeln.
Dies heißt nicht , daß nicht auch Hilfe seitens
der Gastgebereinrichtung mit einzubauen wäre
im Verlauf eines gemeinsamen Erfahrungs- und Entwicklungsprozesses
können hier sicherlich funktionierende Kooperationen
geschaffen werden. Verlässlichkeit bleibt aber das entscheidende
Kriterium. Für Schüler mit Behandlungspflegebedarf
gilt dieser Problemkomplex in ganz besonderem Maße.
Es ist schwer vorstellbar, dass die o.g. Implikationen eingelöst
werden können, wenn die Zahl der schwerst-mehrfachbehinderten
Schüler ( oder die Gesamtzahl der körperbehinderten
Kinder einer Außenlösung) und die damit ihnen zugeordnete
Zahl der verantwortlichen Lehr- und Betreuungskräfte
in der Summe unter der Größe einer Doppelgruppe
angesiedelt ist. Auch unter ökonomischen Aspekten sollten
hier entsprechende Relationen gegeben sein ( z.B. Schüler
Betreuer Relation, Schüler FLK
Relation ).
L. Reisinger-Hauber
Schule für Körperbehinderte Karlsbad
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